Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Mai 2011 wird auf deren Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 15. März 2011 hinsichtlich der Anordnung der Ergänzungspflegschaft verworfen wird.
Wert: 3.000 €
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