Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 26. März 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Prenzlau teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Trennungsunterhalt, den zukünftigen monatlichen im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats, wie folgt, zu zahlen:
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