Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach - Familiengericht -, Az.:
Der Antragsteller trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 29.336,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|