I.
Mit Schriftsatz vom 26. Juli 1996, eingegangen beim Amtsgericht -Familiengericht- Dessau am 29. Juli 1996, hat die Antragstellerin die Scheidung vom Antragsgegner nebst Antrag auf Versorgungsausgleich eingereicht.
Mit Beschluss vom 10. August 2000 (Bl. 40 d. A.) hat das Amtsgericht angeordnet, den Antragsgegner im Wege der Rechtshilfe durch das Amtsgericht seines Wohnsitzes gemäß § 613 ZPO und zum Versorgungsausgleich anzuhören.
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