I.
Das betroffene Kind ist aus der ersten Ehe seiner Mutter, der Beteiligten zu 2), mit dem am 03.03.2001 verstorbenen Herrn G hervorgegangen. Das Kind besitzt wie seine Mutter die ukrainische Staatsangehörigkeit. Der Beteiligte zu 3), der deutscher Staatsangehöriger mit polnischer Abstammung ist, hat am 16.01.2002 mit der Beteiligten zu 2) in F die Ehe geschlossen. Die Beteiligten zu 2) und 3) haben ihren gemeinsamen dauernden Aufenthalt in Deutschland, seit deren Eheschließung lebt das betroffene Kind in ihrem Haushalt. Der Beteiligte zu 3) hat in notarieller Urkunde vom 18.08.2005 (UR-Nr. xxx/2005 Notar R.T. in F) mit Zustimmung der Beteiligten zu 1) und 2) beantragt, die Annahme der Beteiligten zu 1) als Kind auszusprechen.
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