OLG Braunschweig - Beschluss vom 30.04.1999 (2 W 208/98) - DRsp Nr. 2000/6696
OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.1999 - Aktenzeichen 2 W 208/98
DRsp Nr. 2000/6696
Auch für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen wird.Wird im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich über eine Widerklage geschlossen, so kann die Prozesskostenhilfe für den gesamten Abschluss des Vergleichs nicht mit der Begründung verweigert werden, der Vorsitzende habe im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren geäußert, er wolle über die Widerklage nicht reden.