OLG Celle - Beschluss vom 17.05.2001
17 W 30/01
Normen:
BGB § 1767 § 1756 ;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 13/01
AG Celle, - Vorinstanzaktenzeichen 40 XVI 22/00

OLG Celle - Beschluss vom 17.05.2001 (17 W 30/01) - DRsp Nr. 2002/76

OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2001 - Aktenzeichen 17 W 30/01

DRsp Nr. 2002/76

»Sittlich gerechtfertigt ist eine Erwachsenenadoption insbesondere dann, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (§ 1767 Abs. 1, 2. Halbsatz BGB), aber auch schon dann, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten anzunehmen ist, dass sich eine dem Alter der Beteiligten entsprechende Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird.«

Normenkette:

BGB § 1767 § 1756 ;

Gründe:

I.