I.
Die Beteiligte zu 1 begehrt von der Beteiligten zu 2 Auskunft über seit Februar 1994 entnommene Gewinne aus dem ihr zur Nutznießung überlassenen Hof ########## Straße # in #######, die Versicherung der Richtigkeit der zu erteilenden Auskunft an Eides statt sowie Zahlung eines Fünftels der sich gegebenenfalls ergebenden Gewinnentnahme.
Der im Grundbuch von ####### Blatt ### eingetragene Hof im Sinne der Höfeordnung stand ursprünglich im Eigentum des am 15. Juli 1989 verstorbenen Landwirts E### #######. Aus seiner Ehe mit A######## ####### sind fünf Abkömmlinge hervorgegangen, darunter die am 6. Dezember 1946 geborene Beteiligte zu 1 sowie der am 6 Januar 1945 geborene B#### #######, der mit der Beteiligten zu 2 verheiratet war und am 6. September 1992 verstorben ist.
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