OLG Dresden: Leitlinien

Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden (Stand: 1.1.2002)

Vorbemerkung

Die Unterhaltsleitlinien wurden von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeitet und wegen der Selbstbehaltsbeträge mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgestimmt. Sie dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.

Sachliche Änderungen gegenüber den Leitlinien, Stand 1.7.2001, sind gekennzeichnet durch Kursivschreibung.

I.

Anrechenbares Einkommen

 

1.

Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sachbezüge), Renten, Zinseinkünfte, Gewinn aus Gewerbe oder freiem Beruf, Nutzungsvorteile.

 

 

Regelmäßige jährliche Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien ...) werden, anteilig auf den Monat umgelegt, dem Einkommen hinzugerechnet.

 

 

Auch einmalige Zuwendungen (Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Übergangsbeihilfen u.ä.) sind Einkommen. Je nach Höhe und Zweckbestimmung kann eine Umlegung auf einen längeren Zeitraum in Betracht kommen.