Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht
Stand: 01.01.2002
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Vorbemerkung |
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Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm - nach Vorarbeiten der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten - erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG- Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. |
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Die vorliegende Fassung wurde durchgehend überarbeitet und in Teilbereichen ergänzt und neu strukturiert. Die Zahlenwerte, insbesondere die Werte der Unterhaltstabelle und die Selbstbehaltssätze, gelten ab 1.Januar 2002. |
I. |
Ermittlung des anrechenbaren Einkommens |
1. |
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