OLG Hamm - Beschluss vom 03.03.1998 (13 WF 27/98) - DRsp Nr. 1999/9736
OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.1998 - Aktenzeichen 13 WF 27/98
DRsp Nr. 1999/9736
Wer außergerichtlich zur Erteilung der Auskunft und zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert wurde, ohne daraufhin Auskunft zu erteilen oder Unterhalt zu zahlen, gibt Anlass zur Erhebung der Klage im Sinne des § 93ZPO.