OLG Hamm - Beschluß vom 22.06.1999 (29 W 25/99) - DRsp Nr. 2000/5625
OLG Hamm, Beschluß vom 22.06.1999 - Aktenzeichen 29 W 25/99
DRsp Nr. 2000/5625
Auch dann, wenn für eine Partei ein Rechtsanwalt als Betreuer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestellt worden ist, kann ihr dieser Anwalt im Zivilprozeß zur Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche als Verkehrsanwalt beigeordnet werden.