OLG Hamm - Beschluß vom 26.01.1999 (15 W 464/98) - DRsp Nr. 1999/9704
OLG Hamm, Beschluß vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 15 W 464/98
DRsp Nr. 1999/9704
»1. § 1741 Abs. 2BGB schließt die Adoption durch einen Ehegatten allein auch dann aus, wenn der andere Ehegatte der Kindesannahme zustimmt.2. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Volljährigenadoption handelt und die Ehegatten bereits seit vielen Jahren getrennt leben.«