OLG Hamm - Beschluß vom 30.09.1999 (15 W 235/99) - DRsp Nr. 2000/1418
OLG Hamm, Beschluß vom 30.09.1999 - Aktenzeichen 15 W 235/99
DRsp Nr. 2000/1418
Die Besitzstandsregelung des § 1 Abs. 3BVormVG ist auch für die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers für seine Tätigkeit in einer Betreuungssache anzuwenden, die er erst nach dem 1.1.1999 neu übernommen hat, wenn er ansonsten die Voraussetzung erfüllt, daß er in dem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes schon berufsmäßig Betreuung geführt hat.