OLG Hamm - Urteil vom 28.06.1994 (29 U 200/93) - DRsp Nr. 1995/2717
OLG Hamm, Urteil vom 28.06.1994 - Aktenzeichen 29 U 200/93
DRsp Nr. 1995/2717
1. Bei einer biostatistischen Wahrscheinlichkeit von 99,99995 % auf der Grundlage eines ergänzend eingeholten HLA-Gutachtens ist die Vaterschaft eines Dritten praktisch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn ein weiterer Mehrverkehr nicht behauptet und auch nicht ersichtlich ist.2. Im Verhältnis der eineiigen Zwillinge zueinander läßt sich nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis mit Hilfe von Blutgruppengutachten und DNA-Analyse die Vaterschaft nicht einem von ihnen zuordnen (vgl. schon BGH, FamRZ 1989, 1067, und OLG Celle, FamRZ 1994, 650, in insoweit gleichgelagerten Fällen).
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