OLG Karlsruhe - Beschluß vom 12.12.1995 (11 AR 26/95) - DRsp Nr. 1996/23319
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 11 AR 26/95
DRsp Nr. 1996/23319
Klinikaufenthalte führen selbst dann, wenn der Betroffene dadurch für ein oder gar zwei Jahre von seinem bisherigen tatsächlichen Lebensmittelpunkt ferngehalten würde, nicht dazu, daß nunmehr der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen am jeweiligen Klinikort besteht und eine Abgabe des Verfahrens aus dem Gesichtspunkt des Wechsels des gewöhnlichen Aufenthaltes an das Aufenthaltsgericht möglich wäre.
Ebenso LG Saarbrücken, Beschluß vom 7.11.1992, Az. 5 SA 39/92 - nicht veröffentlicht - und BayObLG, Beschluß vom 23.7.1992, Az. 3Z AR 102/92, FamRZ 1993, 89