OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12.12.2001 (16 WF 123/01) - DRsp Nr. 2002/5732
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 16 WF 123/01
DRsp Nr. 2002/5732
»Haben rückständige Raten zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 4 ZPO geführt, kann noch im Beschwerdeverfahren eine Zahlung aller rückständigen Raten nachgeholt werden.«
Mit dem angefochtenen Beschluss hat der Rechtspfleger gemäß § 124 Nr. 4 ZPO die dem Antragsgegner bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben, nachdem dieser länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate in Rückstand geraten war.
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