OLG Karlsruhe - Urteil vom 10.02.2000 (2 UF 68/99) - DRsp Nr. 2000/6731
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2000 - Aktenzeichen 2 UF 68/99
DRsp Nr. 2000/6731
Der notwendige Selbstbehalt eines Unterhaltsschuldners gegenüber einem minderjährigen Kind (§ 1603BGB) kann niedriger als mit 1.500 DM monatlich angesetzt werden, wenn der Unterhaltsschuldner mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt und der auf ihn entfallende Anteil an den Wohnkosten unter dem in Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.7.1998) genannten Betrag von 650 DM für Miete einschließlich Heizkosten liegt.