Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 03.02.2023 zum Aktenzeichen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für seine beabsichtigte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 03.02.2023 zum Aktenzeichen
Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.12.2019 - 5 UF 69/19 ist eine Umgangsregelung tituliert. Der Antragsteller hat mit Anträgen vom 29.08.2021, 26.09.2021, 04.10.2021, 17.10.2021, 07.11.2021, 25.11.2021, 06.12.2021, 07.01.2022, 25.01.2022 und vom 15.01.2023 die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen die Mutter wegen Verstoßes gegen diese Umgangsregelung gefordert.
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