OLG Köln - Beschluß vom 05.03.1997
16 Wx 40/97
Normen:
FGG § 15 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 293
OLGReport-Köln 1997, 196

OLG Köln - Beschluß vom 05.03.1997 (16 Wx 40/97) - DRsp Nr. 1998/16738

OLG Köln, Beschluß vom 05.03.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 40/97

DRsp Nr. 1998/16738

Bei Maßnahmen, die den Kontakt personensorgeberechtigter Eltern mit ihren ehelichen Kindern einschränken, handelt es sich nicht um die Regelung des Umgangsrechts im technischen Sinne. Diese Fälle sind keine Familien- sondern Vormundschaftsachen. Die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch im Beschwerdeverfahren dem Berichterstatter als beauftragten Richter nach pflichtgemäßem Ermessen übertragen werden. Allerdings darf der Spruchkörper einen persönlichen Eindruck, den der beauftragte Richter gewinnt, der Entscheidung nicht als eigenen zugrunde legen. Kommt es für die Sachentscheidung auf einen unmittelbaren persönlichen Eindruck an, muß die Sachaufklärung insoweit vor dem gesamten Beschwerdegericht wiederholt werden.

Normenkette:

FGG § 15 ;
Fundstellen
NJW-RR 1998, 293