OLG Köln - Beschluss vom 07.07.1999
14 WF 86/99
Normen:
BGB § 1613 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 443
FuR 2000, 342
NJW-RR 2000, 73
OLGReport-Köln 2000, 90

OLG Köln - Beschluss vom 07.07.1999 (14 WF 86/99) - DRsp Nr. 2000/1428

OLG Köln, Beschluss vom 07.07.1999 - Aktenzeichen 14 WF 86/99

DRsp Nr. 2000/1428

Erklärt ein Unterhaltsschuldner in einem anwaltlichen Schriftsatz, er verpflichte sich zu höheren Kindesunterhaltszahlungen, so liegt in dieser Zusage eine Selbstmahnung des Schuldners. Mit der Selbstmahnung gerät der Schuldner in Verzug, denn der Ausspruch einer Mahnung des Berechtigten ist entbehrlich, wenn der Verpflichtete sich ausdrücklich zu seiner Unterhaltsschuld bekennt.