OLG Köln - Beschluß vom 08.01.2001
27 WF 228/00
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 251
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 17.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 364/99

OLG Köln - Beschluß vom 08.01.2001 (27 WF 228/00) - DRsp Nr. 2001/7657

OLG Köln, Beschluß vom 08.01.2001 - Aktenzeichen 27 WF 228/00

DRsp Nr. 2001/7657

Gründe:

Die Beschwerde ist, da sie auf eine Streitwerterhöhung zielt, als Streitwerbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO i.V.m. § 25 Abs. 2 GKG zu behandeln, denn nur diese sind durch die Ablehnung einen höheren Streitwertfestsetzung beschwert. Als solche ist sie zulässig und begründet.