OLG Köln - Beschluss vom 31.08.1999 (25 UF 154/99) - DRsp Nr. 2000/8655
OLG Köln, Beschluss vom 31.08.1999 - Aktenzeichen 25 UF 154/99
DRsp Nr. 2000/8655
Dem nicht sorgeberechtigten Elternteil kann in Ausnahmefällen auch das Umgangsrecht mit seinen Kindern entzogen werden - vorliegend zunächst für 18 Monate ,- wenn die dringende Gefahr besteht, dass der das Umgangsrecht begehrende Elternteil dieses Recht dazu missbrauchen wird, die Kinder dem sorgeberechtigten Elternteil zu entziehen. Zur Klärung der Frage, ob eine derartige dringende Gefahr der Kindesentziehung vorliegt, hat das Familiengericht den ermittelten Sachverhalt sowie das Vorbringen der Parteien frei zu würdigen.