OLG München - Beschluß vom 22.03.1993 (12 WF 538/93) - DRsp Nr. 1995/2423
OLG München, Beschluß vom 22.03.1993 - Aktenzeichen 12 WF 538/93
DRsp Nr. 1995/2423
Zwar ist die Wiederholung eines Zwangsmittels mit vorangehender Androhung nach § 33FGG zulässig, jedoch darf ein wiederholtes Zwangsgeld wegen des gleichen Sachverhalts nur angedroht werden, wenn durch die Vollstreckung eines bereits verhängten Zwangsgeldes die Erzwingung der Verfolgung der gerichtlichen Anordnung (hier: Klärung von Fehlzeiten im Versicherungsverlauf im Zuge des Verfahrens betreffend den Versorgungsausgleich) versucht wurde.