OLG München - Beschluß vom 26.02.1993 (2 WF 548/93) - DRsp Nr. 1994/12708
OLG München, Beschluß vom 26.02.1993 - Aktenzeichen 2 WF 548/93
DRsp Nr. 1994/12708
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2BKGG wird kein Kindergeld gewährt, wenn Leistungen für Kinder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind.Die in der Schweiz vom Arbeitgeber über eine Ausgleichskasse geleistete Kinderzulage ist dem deutschen Kindergeld vergleichbar, so daß der Anspruch des Sorgeberechtigten auf Kindergeld in Höhe der geleisteten Kinderzulage erlischt.