OLG München - Beschluß vom 27.01.1997 (26 WF 509/97) - DRsp Nr. 1998/16760
OLG München, Beschluß vom 27.01.1997 - Aktenzeichen 26 WF 509/97
DRsp Nr. 1998/16760
Wird während eines isolierten Verfahren auf Regelung des Umgangsrechts die elterliche Sorge demjenigen übertragen, der die Regelung des Umgangsrechts beantragt hat und beantragt anschließend der andere Elternteil die Regelung des Umgangsrechts, so handelt es sich tatsächlich um die Aufeinanderfolge zweier selbständiger Verfahren. Für jedes dieser Verfahren ist ein eigener Geschäftswert festzusetzen.