OLG Naumburg - Beschluss vom 09.08.1999 (3 WF 131/99) - DRsp Nr. 2000/4176
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.1999 - Aktenzeichen 3 WF 131/99
DRsp Nr. 2000/4176
1. Die Entscheidung über eine zehn- bis elfstündige Flugreise ins Ausland ist bei einem knapp zweijährigen Kind keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687BGB, die der betreuende Elternteil allein treffen könnte.2. Bestehen im konkreten Fall keine Bedenken gegen die Reise, ist dem betreuenden Elternteil nach § 1628BGB die Entscheidungsbefugnis zu übertragen.