OLG Zweibrücken vom 14.06.1989
3 W 54/89
Normen:
EGBGB Art. 20 Abs.2;
Fundstellen:
DRsp I(180)151d
FamRZ 1990, 91

OLG Zweibrücken - 14.06.1989 (3 W 54/89) - DRsp Nr. 1992/10294

OLG Zweibrücken, vom 14.06.1989 - Aktenzeichen 3 W 54/89

DRsp Nr. 1992/10294

d. Ausschluß der Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder von Angehörigen ausländischer Streitkräfte (hier: US-Armee) durch Art. 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.

Normenkette:

EGBGB Art. 20 Abs.2;

»... Art. 20 Abs. 2 EGBGB n. F. und der entsprechend geändert § 40 Abs. 1 JWG stellen für das Rechtsverhältnis zwischen Mutter und Kind nunmehr auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes ab. Seitdem ist in Rechtspr. und Lit. umstritten, ob ausländische ne. [nichteheliche] Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 20 Abs. 2 EGBGB i. V. m. §§ 1705 ff. BGB und 40 Abs. 1 JWG kraft Gesetzes einen Pfleger erhalten oder ob Art. 3 des Haager Übereinkommens über den Schutz von Minderjährigen (MSA) dem entgegenstehen kann (zum Streitstand siehe etwa OLG Stuttgart, NJW 1989, 673 [hier: I (180) 147 e]; BayObLGZ 1988, 76,78 = FamRZ 1988, 766 f.; siehe ferner BGH, FamRZ 1989, 48).

Auf diese Streitfrage kommt es im vorl. Fall [des nichtehelichen Kindes einer US-amerikanischen Staatsangehörigen, die in der amerikanischen Armee dient] jedoch nicht entscheidend an. Denn dem Eintritt einer Amtspflegschaft gemäß § 40 JWG i. V. m. §§ 1705 ff. BGB steht hier bereits Art. 13 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut entgegen .. .