OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.06.1999 (3 W 132/99) - DRsp Nr. 2000/4255
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.06.1999 - Aktenzeichen 3 W 132/99
DRsp Nr. 2000/4255
»Seit In-Kraft-Treten des KindRG vom 01.07.1998 ist für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen rechtlicher Verhinderung der Eltern an der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder gemäß §§ 1693, 1909BGB nicht mehr das Vormundschaftsgericht, sondern das Familiengericht zuständig.«