OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.06.2000
3 W 78/00
Normen:
BGB § 1836 ; FGG § 56g; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 220
OLGReport-Zweibrücken 2000, 511

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.06.2000 (3 W 78/00) - DRsp Nr. 2000/8524

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 3 W 78/00

DRsp Nr. 2000/8524

Hat der Betreuer seinen Zeitaufwand im Einzelnen für bestimmte Tätigkeiten in seiner Vergütungsberechnung aufgeschlüsselt, findet durch das Vormundschaftsgericht lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll. Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei ex ante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte.

Normenkette:

BGB § 1836 ; FGG § 56g; ZPO § 287 ;
Fundstellen
FamRZ 2000, 220
OLGReport-Zweibrücken 2000, 511