Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz Anhörung vor dem Amtsgericht - Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers
BayObLG, Beschluß vom 25.09.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 276/97
DRsp Nr. 1997/9359
Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz Anhörung vor dem Amtsgericht - Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers
»1. Hat der Betroffene im Verfahren auf Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers bei der Anhörung durch den Amtsrichter keine Angaben gemacht, hat das Beschwerdegericht sorgfältig zu prüfen, ob es eine persönliche Anhörung durchzuführen hat.2. Zur Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers.«