I.
Am 27.03.2002 schlossen die Parteien auf der Grundlage einer privatschriftlichen Vorvereinbarung vom 17.03.2002 einen notariellen Scheidungsfolgen- und Auseinandersetzungsvertrag, in dem sie unter Ziff. II.6 bzgl. eines von der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages die folgende Vereinbarung trafen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|