Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Haldensleben Zweigstelle Wolmirstedt vom 23. November 2009 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 02. Dezember 2009 aufgehoben und die Sache zur weiteren Ermittlung und erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden - von der Beteiligten zu 3 abgesehen - nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 1.500.
I.
Das betroffene Kind (Beteiligte zu 1), das die weißrussische Staatsbürgerschaft besitzt, wird in den nächsten Tagen sechzehn Jahre alt. Es wohnt bei der sorgeberechtigten Kindesmutter (Beteiligte zu 2) in H..
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