I.
Der am 24.3.1998 im Alter von 85 Jahren verstorbene Erblasser war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Kinder aus einer früheren, geschiedenen Ehe. Die Eheleute haben sich in einem Erbvertrag vom 12.4.1991 gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.
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