Die Berufung des Klägers gegen das am 02. Oktober 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg.
A.
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 19. März 2009. Dort wurde folgendes ausgeführt:
Die Berufung des Klägers hat keine Aussicht auf Erfolg.
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