Die Parteien waren verheiratet. Sie lebten seit spätestens Juli 2003 getrennt und sind durch Urteil des Amtsgerichts Weinheim vom 26. Januar 2005 seit 1. April 2005 rechtskräftig geschieden. Die Klägerin ließ den Beklagten unter dem 24. Juli 2003 auffordern, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Mit Schreiben vom 12. August 2003 legte der Beklagte der Klägerin die Lohnabrechnungen für die Monate Juli 2002 bis Juni 2003 vor.
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