OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.09.2002
16 WF 110/02
Normen:
FGG § 13a ; BGB § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 295
OLGReport-Karlsruhe 2004, 499
Vorinstanzen:
AG Mosbach, vom 15.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 479/01

Pflicht zur Beeinflussung eines Kindes durch ein Elternteil zum Umgang mit dem anderen Elternteil

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.2002 - Aktenzeichen 16 WF 110/02

DRsp Nr. 2004/13622

Pflicht zur Beeinflussung eines Kindes durch ein Elternteil zum Umgang mit dem anderen Elternteil

»Ein Elternteil kann durch Zwang auch dazu angehalten werden, einen dem Umgang mit dem anderen Elternteil entgegenstehenden Willen eines Kindes durch erzieherische Maßnahmen zu beeinflussen.«

Normenkette:

FGG § 13a ; BGB § 1684 ;

Entscheidungsgründe:

Das Amtsgericht hat den Umgang des Antragstellers mit seinen Kindern S., geb. 1992, und R., geb. 1991, mit Beschluss vom 26. Februar 2002 folgendermaßen geregelt:

1. Der Antragsteller kann seine Kinder S., geb.1992, und R., geb. 1991, im Abstand von 2 Wochen jeweils donnerstags nachmittags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr in den Diensträumen des Landratsamtes N.-Kreis in M. in Anwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters des Jugendamtes besuchen.

Der erste Besuch kann am Donnerstag, dem 14.03.2002, stattfinden. Das Jugendamt wird die Kinder an diesem Tag bei der Antragstellerin abholen und sie nach dem Besuch zu ihr zurückbringen. Die Antragstellerin hat die Kinder am 14.03.2002, um 14:30 Uhr an ihrer Wohnung in S., A. ... zur Abholung bereit zu halten. Nach Möglichkeit sollte eine den Kindern vertraute Person diese auf dem Weg zum Jugendamt begleiten.

An den nachfolgenden Besuchstagen hat die Antragstellerin selbst die Kinder zur festgelegten Zeit zu den Räumen des Jugendamtes zu bringen und sie dort wieder abzuholen.