I.
Durch den am 2. April 2004 zugestellten Beschluss hat das Familiengericht nach mündlicher Verhandlung vom 27. Februar 2004 nach dem Gewaltschutzgesetz (§§ 1, 2) angeordnet, dass der Antragsgegner für die Dauer eines Jahres sich weder der Antragstellerin nähern noch die der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zugewiesene Wohnung nnnnnnnnnnnnnnn Berlin betreten darf.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|