OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.08.2001
1 WF 135/01
Normen:
ZPO § 114 ;

PKH, Abänderungsverfahren; PKH, vereinfachtes Verfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.08.2001 - Aktenzeichen 1 WF 135/01

DRsp Nr. 2002/10758

PKH, Abänderungsverfahren; PKH, vereinfachtes Verfahren

»Keine PKH für Abänderungsklage, wenn vereinfachtes Verfahren möglich ist.«

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Gründe:

Der Senat teilt die Beurteilung des Amtsgerichts, daß die Antragstellerin keinen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Abänderungsklage hat, weil es ihr zumutbar ist, den kostengünstigeren Weg des vereinfachten Verfahrens zu beschreiten.