OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.12.2004
2 WF 404/04
Normen:
BGB § 1570 ; ZPO § 118 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 457
Vorinstanzen:
AG Kassel, vom 13.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 522 F 1432/04

PKH: Feststellungsklage einer getrennt lebenden Ehefrau, deren Unterhaltsfrage für die Zeit des Getrenntlebens geklärt ist, auf Nichtigkeit des Ehevertrages wegen der darin enthaltenen unterhaltsrechtlichen Bestimmungen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.12.2004 - Aktenzeichen 2 WF 404/04

DRsp Nr. 2005/18135

PKH: Feststellungsklage einer getrennt lebenden Ehefrau, deren Unterhaltsfrage für die Zeit des Getrenntlebens geklärt ist, auf Nichtigkeit des Ehevertrages wegen der darin enthaltenen unterhaltsrechtlichen Bestimmungen

Eine von einer getrennt lebenden Antragstellerin, deren Unterhaltsfrage für die Dauer des Getrenntlebens bereits geklärt ist, erhobene Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Ehevertrages wegen der darin enthaltenen Unterhaltsbestimmungen, ist als unzulässig anzusehen, da die zu klärende Rechtsfrage zum fraglichen Zeitpunkt nicht unmittelbar von Bedeutung ist. Prozesskostenhilfe ist daher zu versagen.

Normenkette:

BGB § 1570 ; ZPO § 118 ;

Entscheidungsgründe: