AG Heilbronn, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 1055/01
Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung von Leistungen an nichtehelichen Lebensgefährten bei Ermittlung des einzusetzenden Einkommens nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.10.2004 - Aktenzeichen 8 WF 112/04
DRsp Nr. 2005/587
Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung von Leistungen an nichtehelichen Lebensgefährten bei Ermittlung des einzusetzenden Einkommens nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO
»Lebt der PKH-Bezieher mit der nicht unterhaltsberechtigten Mutter seines nichtehelichen Kindes in einem Haushalt zusammen, dessen Aufwendungen er zumindest im Wesentlichen allein bestreitet, so liegen besondere Belastungen im Sinn des § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4ZPO vor. Deren Höhe richtet sich nach der Bestimmung des Freibetrags für einen Ehegatten (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2ZPO).«