LG Landshut, vom 22.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 64 T 2182/05
AG Freising, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 0398/03
Prozesskostenhilfe für Beschwerde gegen Betreuerbestellung - keine Auferlegung notwendiger Auslagen zulasten der Staatskasse bei teilweisem Erfolg
OLG München, Beschluss vom 30.05.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 77/06
DRsp Nr. 2006/18777
Prozesskostenhilfe für Beschwerde gegen Betreuerbestellung - keine Auferlegung notwendiger Auslagen zulasten der Staatskasse bei teilweisem Erfolg
»Wurde dem Betroffenen für die Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers Prozesskostenhilfe gewährt, ist bei (teilweisem) Erfolg seines Rechtsmittels kein Raum für eine - positive oder ablehnende - Entscheidung über die Auferlegung notwendiger Auslagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auf die Staatskasse.«