Der Beklauten wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis vom 28.04.1999 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes bewilligt. Gleichzeitig wurde angeordnet, monatliche Raten in Höhe von 270,00 DM ab dem 15.05.1999 zu zahlen, da in dieser Höhe ein Anspruch auf Ratenweisen Prozesskostenvorschuss gegen die Kindesmutter aufgrund deren persönlichen und Wirtschaftlichen Verhältnisses besteht.
Der Beschwerde der Beklagten wurde teilweise abgeholfen und mit Beschluss des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis vom 31.05.1999 die Ratenzahlung auf 120,00 DM herabgesetzt. Im Übrigen wurde die Sache dem Oberlandesgericht Naumburg zur Entscheidung vorgelegt.
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