Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Zu Recht hat es der Familienrichter abgelehnt, der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das von ihr angestrengte Umgangsverfahren zu bewilligen, weil diese es nicht zuvor versucht hat, eine einverständliche Regelung mit dem Antragsgegner mit Hilfe des Jugendamtes zu erzielen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|