OLG Zweibrücken - Beschluss vom 09.06.2004
6 UF 29/04
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2005, 224
Vorinstanzen:
AG Grünstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 197/00

Prozesskostenhilfe: Wiedereinsetzung trotz nicht ausreichender Darlegung der Mittellosigkeit

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.06.2004 - Aktenzeichen 6 UF 29/04

DRsp Nr. 2005/837

Prozesskostenhilfe: Wiedereinsetzung trotz nicht ausreichender Darlegung der Mittellosigkeit

»Zur Frage der Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist, wenn die Partei zwar den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt, ihre Mittellosigkeit jedoch nicht hinreichend dargetan hat.«

Normenkette:

ZPO § 233 ;

Entscheidungsgründe:

I. Das erstinstanzliche Urteil ist den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin am 17. Februar 2004 zugestellt worden. Die Frist zur Einlegung der Berufung lief deshalb bis 17. März 2004.