Der Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses im Sinne von §§ 127 a,
1. Zum Anspruchsgrund:
Der Senat teilt diejenige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die es für den Anspruch eines Ehegatten im Sinne von § 1360 a Abs. 4 Satz 1 BGB genügen lässt, wenn der Antrag auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses im Verbundverfahren zeitlich vor Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung gestellt worden war (vgl. z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 1465 f.).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|