Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. August 2010 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Beschwerdewert: 500 Euro
I.
Die Parteien streiten um den Anspruch der Antragsgegnerin auf Zugewinnausgleich.
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