Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 24. November 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 9. Februar 2016 abgeändert. Das Standesamt I in Berlin wird angewiesen, den Antrag der weiteren Beteiligten zu 2 und 3 auf Bescheinigung der Wirksamkeit ihrer namensrechtlichen Erklärungen vom 11. September 2015 zurückzuweisen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Wert: 5.000 €
I.
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