SchlHOLG - Beschluss vom 15.12.1999
13 WF 122/99
Normen:
BGB § 1 § 50 Abs. 1 § 1712 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 1713 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2000, 397
NJW 2000, 1271
OLGReport-Schleswig 2000, 29
Vorinstanzen:
AG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 72 F 638/99

Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen

SchlHOLG, Beschluss vom 15.12.1999 - Aktenzeichen 13 WF 122/99

DRsp Nr. 2000/9173

Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen

Ein Ungeborener ist rechts- und parteifähig, soweit es um die Feststellung der Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht.

Normenkette:

BGB § 1 § 50 Abs. 1 § 1712 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 1713 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Kreis S. ist gem. § 1713 Abs. 1 BGB vorgeburtlicher Beistand und damit gesetzlicher Vertreter eines von Frau P. mit dem voraussichtlichen Geburtsdatum 09. Januar 2000 erwarteten Kindes. Als Beistand hat der Kreis S. Prozeßkostenhilfe für einen Klageentwurf beantragt, mit dem beantragt werden soll, festzustellen, daß der Beklagte der Vater des erwartenden Kindes ist. Weiter soll der Beklagte verurteilt werden, dem erwarteten Kind vom Tag der Geburt an Unterhalt in Höhe von 100 % des jeweiligen Regelbetrages abzgl. des hälftigen Kindergeldes zu zahlen.