I.
Der Beteiligte zu 1. begehrt unter anderem die Festsetzung von Aufwendungsersatzansprüchen nach § 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a.F.
Der Beteiligte zu 1. ist seit dem 18. Mai 1994 der Betreuer des Betroffenen. Der Betroffene ist geistig behindert. Er leidet unter einem schweren organischen Psychosyndrom nach Alkoholabusus mit Korsakow-Syndrom und schwerem Schädel-hirntrauma. Dem Beteiligten zu 1. ist die Sorge für das Vermögen des Betroffenen einschließlich der Verwaltung des Hausgrundstückes K. 23 in Kiel übertragen. Der Betroffene ist Alleineigentümer dieses Hausgrundstückes.
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